Behördendeutsch übersetzt: die Hamburger Sprachförderung von A bis Z

Wer als Familie, Ehrenamtliche oder neue Lehrkraft in Hamburg mit Sprachförderung zu tun hat, stößt auf ein eigenes Vokabular: Sprachlernkoordination, additive Förderung, IVK, Basisklasse, Chancenbudget. Hier stehen die Begriffe, wie die Behörde sie verwendet — und was sie im Alltag bedeuten. Quellen: Hamburger Sprachförderkonzept der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und hamburg.de.

Lingo, der grüne Papagei, zeigt erklärend mit dem Flügel

Wer die Begriffe kennt, bekommt die Förderung — Anträge scheitern selten am Bedarf, oft am Vokabular.

Vor und zu Beginn der Schule

Vorstellungsverfahren der Viereinhalbjährigen: Alle Kinder werden gut anderthalb Jahre vor der Einschulung an ihrer Grundschule vorgestellt. Wird ein ausgeprägter Sprachförderbedarf festgestellt, ist die Teilnahme an vorschulischer Sprachförderung verpflichtend — meist in der Vorschulklasse (VSK) oder in der Kita.

Sprachförderbedarf: der behördliche Begriff für Kinder, deren Deutschkenntnisse für den Unterricht (noch) nicht ausreichen — unabhängig davon, ob Deutsch Erst- oder Zweitsprache ist. Er wird über Diagnostik festgestellt, nicht über die Herkunft.

Vorschulklasse (VSK): das Jahr vor Klasse 1 an der Grundschule; in Hamburg auch der Ort der verpflichtenden vorschulischen Sprachförderung.

Das Hamburger Sprachförderkonzept

Integrative Sprachförderung: Sprachförderung im regulären Unterricht, durch sprachsensible Aufgaben und Methoden — die Grundlage für alle.

Additive Sprachförderung: zusätzliche Förderstunden außerhalb des Regelunterrichts, in kleinen Gruppen, nach individuellem Förderplan mit zusätzlicher Lernzeit — für Kinder mit festgestelltem ausgeprägtem Sprachförderbedarf.

Sprachlernkoordination und Sprachlernberatung: Jede Hamburger Schule qualifiziert eine Lehrkraft, die das schuleigene Sprachförderkonzept erstellt und Kolleginnen und Kollegen berät. Die Sprachlernkoordinatorin ist die erste Ansprechperson, wenn es um Förderung an einer konkreten Schule geht.

Förderplan: das Dokument, in dem Ziele, Maßnahmen und Zeitraum der additiven Förderung für ein Kind festgehalten werden. Ohne Förderplan keine additive Förderung.

Für neu zugewanderte Kinder

Internationale Vorbereitungsklasse (IVK): die Klasse für Kinder und Jugendliche, die neu nach Hamburg kommen und deren Deutsch für die Regelklasse nicht reicht — in der Regel ein Jahr, mit Schwerpunkt Deutsch als Zweitsprache, danach der Übergang ins Regelsystem.

Basisklasse, auch ABC-Klasse: davor geschaltet für Kinder, die noch nicht oder in einer anderen Schrift alphabetisiert sind. Hier werden lateinische Schrift, Grundwortschatz und erste Grammatik gelernt, meist ein Jahr, dann folgt die IVK.

Übergang ins Regelsystem: der Wechsel aus IVK oder Basisklasse in die Regelklasse — laut Bürgerschaftsdrucksachen der Punkt, an dem Förderung am häufigsten abreißt. Wie der Übergang gelingt, steht in unserem eigenen Guide dazu.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ): Deutsch für Kinder, die mit einer anderen Erstsprache aufwachsen. Kein Fach im Stundenplan, sondern ein Querschnittsthema — und der Grund, warum es Sprachlernkoordination gibt.

Geld und Programme

Startchancen-Programm: das Bund-Länder-Programm ab 2024 für Schulen in herausfordernder Lage — in Hamburg 90 Schulen mit rund 42.000 Schülerinnen und Schülern, 215 Millionen Euro vom Bund über zehn Jahre plus dieselbe Summe vom Land. Das Chancenbudget (Säule II) darf ausdrücklich für Lern- und Sprachförderung eingesetzt werden.

Lernförderung über Bildung und Teilhabe (BuT): Nachhilfe nach § 28 SGB II für Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. In Hamburg entscheidet die Klassenkonferenz über Fach und Bedarf; Versetzungsgefährdung ist keine Voraussetzung.

Wo CrashLingo hineinpasst — und wo nicht: Wir sind ein digitales Übungswerkzeug für additive und häusliche Förderung ab Klasse 5, mit Klassenwerten für die Sprachlernkoordination. Wir sind kein zugelassener BuT-Anbieter und ersetzen weder IVK noch Förderlehrkraft. Für Startchancen-Schulen ist die Finanzierung aus dem Chancenbudget mit der Schulbehörde zu klären — wir behaupten hier nichts, was wir nicht belegen können.

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